Allgemeine Geschäftsbedingungen “Streetfood & Catering”

§1. Geltungsbereich „Catering“

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Smoker Events und dem Auftraggeber (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) über die Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen (einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen) bei Veranstaltungen des Kunden, insbesondere Banketten, Seminaren, Tagungen, und Ausstellungen etc.

Individualabreden im Veranstaltungsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabrede in den Vertragstext aufzunehmen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2. Vertragsschluss

Die Beauftragung von Smoker Events mit der Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes und durch Zahlung einer Anzahlung durch beide Parteien bindend. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Veranstaltungsvertrag durch Smoker Events.

Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Kunden beauftragte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Glutrausch ® zu gefährden droht, so kann Smoker Events den Vertrag einseitig beenden.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Glutrausch ® über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch den Kunden nicht ausreichend oder wahrheitsgemäß informiert wurde.

§3. Mietweise Überlassung

Alle von Smoker Events angelieferten Materialien und Gegenstände ( z.B. Geschirr, Bestecke, Gläser, Tischwäsche, Equipment etc.) mit Ausnahme der Speisen stehen und bleiben im Eigentum von Smoker Events und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. Solchermaßen überlassene Gegenstände hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurück zu geben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. Neuanschaffungskosten zu leisten.

§4. Wesentliche Leistungen von Smoker Events oder Glutrausch ®

Art und Umfang der von Smoker Events oder Glutrausch ® zu erbringenden Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Auftrag oder Angebot. Soweit darüber hinaus keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, erbringt Smoker Events folgende Leistungen:

  • Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken
    Die Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken umfasst insbesondere die sach- und fachgerechte Herstellung von Speisen und ggf. Getränken durch Servicepersonal.
  • Service und Bedienung
    Service und Bedienung umfasst die Stellung von Servicepersonal im Rahmen der Erforderlichkeit. Diesbezüglich obliegt die Disposition bei Smoker Events, soweit zwischen den Parteien nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

§3. Leistungsumfang

Die Leistungen von Smoker Events umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon aus genommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Smoker Events ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Kunde.

  • Sämtliches von Smoker Events eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von Smoker Events oder Glutrausch ®.
  • Alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen und von Smoker Events oder Glutrausch ® angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von Smoker Events oder Glutrausch ® und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an Smoker Events oder Glutrausch ® zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Wiederbeschaffungspreisen dem Kunden in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.
  • Smoker Events oder Glutrausch ® ist nach besten Kräften bemüht, auch kurzfristige Leistungsergänzungen bzw. -erweiterungen zu erfüllen. Sofern nicht ausdrücklich zugesagt, ist Smoker Events oder Glutrausch ® nicht verpflichtet, Ergänzungs- und Erweiterungswünsche in Bezug auf die beauftragten Leistungen, die in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geäußert werden, zu erbringen.
  • Smoker Events ist es gestattet, die Ausführung des Auftrags an Subunternehmer zu übertragen z.b. Smoker Events „Meike Kuls“.

§5. Preis/Vergütung

Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige eventuell anfallenden öffentlich-rechtlichen Nebenangaben. Smoker Events ist berechtigt, drei Monate nach Angebotserstellung die Preiserhöhungen der Hersteller, Lieferanten oder Lohnerhöhungen weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsabschluss liegt.

Auf die vereinbarte Vergütung zuzüglich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer ist eine Vorauszahlung von mindestens 50 % zu leisten. Der Zahlungseingang hat spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf das folgende Konto von:

Smoker Events „Meike Kuls“
Bank: Netbank AG
IBAN: DE93 2009 0500 87 500 36722
BIC: GENODEF1S15

zu erfolgen:

Sollte der Vorauszahlungsbetrag nicht innerhalb der vorgenannten Frist auf dem Konto von Meike Kuls eingegangen sein, so wird Smoker Events dem Kunden eine schriftliche Nachfrist von 4 Werktagen ab Fristablauf setzten. Wird der Vorauszahlungsbetrag auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bezahlt, so kann Smoker Events den Vertrag einseitig beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kunde. Smoker Events oder Glutrausch ® hat ferner einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.

Smoker Events rechnet innerhalb von 8 Werktagen nach Beendigung der Veranstaltung über die Veranstaltung gegenüber dem Kunden ab. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

Soweit eine Pauschale pro Teilnehmer für die Erbringung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistung vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, Smoker Events die Anzahl der tatsächlich erschienenen Teilnehmer unverzüglich bis zur Beendigung der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Soweit die Anzahl der tatsächlich erschienenen Teilnehmer die Anzahl der vereinbarten Teilnehmer übersteigt, findet eine Anpassung der vereinbarten Pauschale im Verhältnis der tatsächlich Erschienenen zu den vereinbarten Teilnehmerzahlen statt.

In Fällen höherer Gewalt, durch welche die gegenseitige Leistungserbringung unmöglich gemacht wird, sind beide Parteien für die Dauer der Leistungsstörung von der Erbringung der Leistungspflichten befreit. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kunde. Smoker Events oder Glutrausch ® hat ferner einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.

§6. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)



Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält Smoker Events oder Glutrausch ® bei Bekanntgabe des Ausfalls:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin – 30% des Angebotswerts
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Angebotswerts
  • bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 75% des Angebotswerts
  • danach – 100 % des Angebotswerts

Soweit der Kunde nachweist, dass tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden für Smoker Events oder Glutrausch ® entstanden ist, ist der jeweils tatsächlich entstandene Schaden als Schadensersatz zu leisten. Glutrausch ® ist ebenfalls berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte Pauschalierung. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden vom Kunden zu ersetzen.

Smoker Events oder Glutrausch ® ist berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn:

  • der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erbringt
  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird

Soweit Smoker Events oder Glutrausch ® von den vorgenannten Rücktrittsrechten Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen.

§7. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

Der Kunde verpflichtet sich, Glutrausch ® oder Smoker Events bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die garantierte Teilnehmerzahl für die Bewirtung schriftlich mitzuteilen. Die Zahl bildet die Abrechnungsgrundlage. Eine Unterschreitung der gemeldeten Zahl bleibt unberücksichtigt; eine Anpassung der Vergütung erfolgt nicht.

Im Falle der Überschreitung der Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Smoker Events berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

Verschieben sich die vereinbarten Zeiten hinsichtlich des Beginns oder des Endes der Veranstaltung und stimmt Glutrausch ® oder Smoker Events diesen zu, so kann Smoker Events die zusätzliche Leistungsbereitschaft dem Kunden in Rechnung stellen, es sei denn, Glutrausch ® oder Smoker Events trifft daran ein Verschulden.

§8. Lieferung/ Leistung

Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Glutrausch ® oder Smoker Events die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen und Anordnungen etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat Glutrausch ® oder Smoker Events – auch bei vereinbarten Fristen und Terminen – nicht zu vertreten. In diesem Fall ist Glutrausch ® oder Smoker Events dazu berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.

§9. Gewährleistung

Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 12 Stunden nach der Lieferung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber oder entgegen der Weisung von uns, übernimmt Smoker Events keine Haftung.

§10. Auf und Abbau

Der Aufbau des Foodtrucks, Smokers, oder der mobilen Küche und Zubehör erfolgt in der Regel 2-3 Std. vor Beginn der Veranstaltung.

  • Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach erbringen der vereinbarten Leistung.
  • Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet.
  • Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass die dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Glutrausch ® oder Smoker Events trifft ein Verschulden.
  • Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.


§
11. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende oder beschädigte Gegenstände einschließlich Geschirr & Bestecke, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

§12. Parkplatz und Zugangsberechtigungen

Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für Köche, Servicepersonal und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem Foodtruck und PKW möglich ist.

§13. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages samt seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Für diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Glutrausch ® oder Smoker Events und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist – soweit beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind – Syke ausschließlicher Gerichtsstand.

Version: 201907


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN SMOKERVERLEIH.

Die Firma „Glutrausch“ – im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet – vermietet sogenannte Smoker, in denen Speisen in heißem Rauch gegart oder geräuchert werden. Das Brennmaterial und weiteres Zubehör zum betreiben der Miet-Smoker wird bei Bedarf gesondert geregelt und ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 1 Mietvoraussetzungen

Vermietet werden die Miet-Smoker nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zugleich voll geschäftsfähig sind. Vor Überlassung des Mietobjektes ist eine Kaution in Höhe von mindestens 300,- Euro (je nach Smokertyp) sowie die vereinbarte Miete an den Vermieter zu zahlen.

§ 2 Auslandsfahrten

Ein Transport des Mietobjektes ins Ausland ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter ist nicht gestattet. Vor Mietbeginn muss der Vermieter über einen Transport des Mietobjektes ins Ausland ausdrücklich informiert werden. Alle für den Transport anfallenden Kosten trägt der Mieter.

§ 3 Übernahme des Miet-Smokers

Der Miet-Smoker wird vom Vermieter in einem einwandfreien, sauberen und verkehrssicherem Zustand übergeben. Er weist keine offensichtlichen Beschädigungen oder Mängel auf. Sollten abweichend doch Mängel an der Mietsache vorliegen, so werden diese ausdrücklich im Mietvertrag dokumentiert.

§ 4 Mietdauer und Rückgabe

Im Mietvertrag wird die Dauer zur Überlassung des Miet-Smokers schriftlich festgelegt. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Wird der Miet-Smoker nicht zum genannten Termin zurückgegeben, kommt der Mieter in voller Höhe für die durch den Verzug entgangenen Mieteinnahmen auf.

Außerdem kann die Firma „Glutrausch ®“ als Vermieter das Mietverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen sofort kündigen und den Miet-Smoker zurückholen, wenn bekannt wird, dass sich der Mieter nicht an die vereinbarten Vertragsbedingungen hält.
Die Firma „Glutrausch ®“ kann innerhalb von 12 Stunden versteckte und verschwiegene Mängel bei Rückgabe des Miet-Smokers beim Mieter geltend machen, wenn dieser zur Nachtzeit zurück gegeben wird.

§ 5 Rechte des Mieters

Der Miet-Smoker kann in üblicher Weise vom Mieter benutzt werden, das heißt zur Zubereitung von verschiedenen Speisen. Das Grillen in dem Garraum des Smoker ist nicht gestattet. Für vergessene Gegenstände im und am Miet-Smoker übernimmt der Vermieter keine Haftung.

§ 6 Pflichten des Mieters

Durch die Vertragsunterschrift verpflichtet sich der Mieter, den gemieteten Miet-Smoker und das Zubehör pfleglich und ordentlich zu behandeln.Sowie der Miet-Smoker übergeben wurde verpflichtet sich der Mieter für ausreichend Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus zu sorgen. Auf Wunsch kann ein Diebstahlschutz (Kette, Schlösser oder Wegfahrschutz für Anhänger) übergeben werden.

§ 7 Reparaturen sonstige Beschädigungen oder Unfall

Bei entstandenen Beschädigungen, Reparaturen oder Unfällen am Miet-Smoker ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Sollte dieses nicht geschehen, können die Reparaturkosten dem Mieter in voller Höhe auferlegt werden.

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur mit der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den Miet-Smoker. Bei einem Schaden, der – durch den Miet-Smoker verursacht – am Zugfahrzeug des Mieters auftritt, haftet der Vermieter nicht. Bei einem entstandenen Schaden muss der Mieter dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen.

§ 9 Salvatorische Klause

Sollten vereinzelte Vertragspunkte unwirksam sein oder werden, behalten alle anderen Vertragspunkte ihre volle Gültigkeit. Die ungültigen Vertragspunkte können mit Einverständnis beider Vertragsparteien neu verhandelt und schriftlich festgehalten werden.

§ 10 Gerichtsstand und weitere Vereinbarungen

Vertragsabsprachen, die mündlich getroffen werden, haben keine Gültigkeit. Alle Vertagsänderungen oder Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht des Vermieterstandortes.